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Stromspeicher Förderung in Brandenburg


Aktualisiert am:15.8.2024 | Tanita Belke | 4 minutes Min. Lesezeit

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Status der Förderung in Brandenburg

Das Förderprogramm für Stromspeicher in Brandenburg ist seit dem 28.05.2021 ausgeschöpft.

Auf unserer Seite zur Photovoltaik-Förderung erfährst du, wie du dein Solarprojekt auf andere Weise fördern lassen oder finanziell optimieren kannst.

Vor der Frist eingereichte Anträge für die Förderung in Brandenburg werden natürlich weiter bearbeitet.

Kleinspeicher-Programm Brandenburg

Mit dem neu aufgelegten Kleinspeicher-Programm möchte das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) - in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) - Besitzer einer Photovoltaikanlage oder solche, die es werden wollen, beim Kauf eines Stromspeichersystems für Solarstrom in ihrem Eigenheim unterstützen.

Antragsberechtigt sind dabei alle natürlichen Personen, die Eigentümer oder Miteigentümer einer bestehenden oder neu errichteten, ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten, Immobilie sind bzw. sein werden. Somit können nur Privatpersonen, also Eigenheimbesitzer, die Stromspeicher-Förderung des Landes Brandenburg in Anspruch nehmen.

Gefördert werden demnach:

  1. Die Beschaffung und die Installation eines Stromspeichers (auch Hybridspeicher) ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh.
  2. Der dazugehörige (Hybrid-) Wechselrichter.
  3. Die Herstellung der technischen Voraussetzungen des Datenmonitorings.


Hinweis: Sämtliche Ausgaben, die zur Beschaffung und Installation des Stromspeichers mit dazugehörigem Wechselrichter sowie der Herstellung der technischen Voraussetzungen des Datenmonitorings aufgewendet werden, sind förderfähig. Solltest du dich für einen Hybrid-Stromspeicher entscheiden, so sind die Ausgaben je Komponente (Stromspeicher und Hybrid-Wechselrichter) separat anzugeben. Auch sind die Ausgaben für einen Hybrid-Wechselrichter aufgrund seiner Funktionen nur zu 50 Prozent zuwendungsfähig.

Voraussetzungen

  1. Mindestens 50 Prozent des jährlichen Strombedarfs müssen durch die Photovoltaikanlage abgedeckt werden können (Autarkiegrad).
  2. Der Eigenverbrauchsanteil des erzeugten Solarstroms muss mindestens 30 Prozent betragen.
  3. Du nutzt das Gebäude als Hauptwohnsitz und ausschließlich zu deinen eigenen Wohnzwecken. Ein Arbeits- oder Büroraum für nicht selbständige Tätigkeiten ist für die Förderung nicht von Bedeutung.
  4. Im Haus selbst darf nur das Betreiben der Solaranlage als einzige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden. Ein Arbeits- oder Büroraum für selbständige Tätigkeiten ist nicht zulässig.
  5. Der erste (Bestell-) Auftrag darf erst nach der Antragsstellung bei der ILB ausgelöst werden. Die Anlage darf somit erst nach erfolgter Antragsstellung bei deinem Solarteur bestellt werden.
  6. Die Maßnahme muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Bescheids durchgeführt werden.
  7. Der Stromspeicher muss mindestens fünf Jahre lang entsprechend seiner Bestimmungen (Zweckbindung) am Maßnahmeort betrieben werden.
  8. Innerhalb der vergangenen fünf Jahre darfst du keine Stromspeicher-Förderung des Landes Brandeburg in Anspruch genommen haben.
  9. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.
  10. Notwendige öffentliche Genehmigungen müssen bereits eingeholt oder bei der zuständigen Stelle beantragt worden sein.

Art und Höhe der Förderung

Mit dem Kleinspeicher-Programm werden Maßnahmen mit einem Betrag in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben bezuschusst. Dabei richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem Eigenverbrauchsanteil, also dem Anteil des selbstgenutzten Stroms in Bezug auf den Gesamtjahresertrag der Solaranlage.

Die Zuschüsse fallen demnach wie folgt aus:

  1. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von (mindestens) 30 Prozent liegt der Förderanteil der zuwendungsfähigen Ausgaben bei 10 Prozent. Der Förderhöchstbetrag beträgt in diesem Fall 1.000 Euro.
  2. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von (mindestens) 40 Prozent liegt der Förderanteil der zuwendungsfähigen Ausgaben bei 20 Prozent. Der Förderhöchstbetrag beträgt in diesem Fall 2.000 Euro.
  3. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von (mindestens) 50 Prozent liegt der Förderanteil der zuwendungsfähigen Ausgaben bei 30 Prozent. Der Förderhöchstbetrag beträgt in diesem Fall 3.000 Euro.


Zuschüsse werden dabei nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt. Das bedeutet: Hast du alle Rechnungen zur Fördermaßnahme bezahlt und die Förderung bei der ILB beantragt, so werden dir bei einem positiven Antragsbescheid die zuwendungsfähigen Fördermittel im Nachhinein erstattet.

Jetzt Förderung beantragen

Die Richtlinie zum Kleinspeicher-Programm trat am 01. November 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Anträge können nach erfolgter Registrierung über das ILB-Kundenportal online gestellt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm für Stromspeicher in Brandenburg findest du über die Seite der ILB zum Kleinspeicher-Programm.

Bei weiteren Fragen können sich Interessierte auch an das Infotelefon Kleinspeicher der ILB wenden: 0331 660-1200

Du interessierst dich für die Photovoltaik-Förderung in einem anderen Bundesland? Dann findest du unter https://www.zolar.de/photovoltaik-foerderung weitere Informationen!