Wichtige Neuerung:
Ab sofort verbinden wir dich mit dem passenden Handwerksbetrieb in deiner Region. Das macht es dir leichter denn je, die perfekte Solaranlage zu finden. Wie genau das funktioniert und welche Vorteile du dadurch hast, stellen wir dir in unserem Blogartikel vor.
Mehr erfahrenDas Förderprogramm für Stromspeicher in Brandenburg ist seit dem 28.05.2021 ausgeschöpft.
Auf unserer Seite zur Photovoltaik-Förderung erfährst du, wie du dein Solarprojekt auf andere Weise fördern lassen oder finanziell optimieren kannst.
Vor der Frist eingereichte Anträge für die Förderung in Brandenburg werden natürlich weiter bearbeitet.
Mit dem neu aufgelegten Kleinspeicher-Programm möchte das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) - in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) - Besitzer einer Photovoltaikanlage oder solche, die es werden wollen, beim Kauf eines Stromspeichersystems für Solarstrom in ihrem Eigenheim unterstützen.
Antragsberechtigt sind dabei alle natürlichen Personen, die Eigentümer oder Miteigentümer einer bestehenden oder neu errichteten, ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten, Immobilie sind bzw. sein werden. Somit können nur Privatpersonen, also Eigenheimbesitzer, die Stromspeicher-Förderung des Landes Brandenburg in Anspruch nehmen.
Gefördert werden demnach:
Hinweis: Sämtliche Ausgaben, die zur Beschaffung und Installation des Stromspeichers mit dazugehörigem Wechselrichter sowie der Herstellung der technischen Voraussetzungen des Datenmonitorings aufgewendet werden, sind förderfähig. Solltest du dich für einen Hybrid-Stromspeicher entscheiden, so sind die Ausgaben je Komponente (Stromspeicher und Hybrid-Wechselrichter) separat anzugeben. Auch sind die Ausgaben für einen Hybrid-Wechselrichter aufgrund seiner Funktionen nur zu 50 Prozent zuwendungsfähig.
Mit dem Kleinspeicher-Programm werden Maßnahmen mit einem Betrag in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben bezuschusst. Dabei richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem Eigenverbrauchsanteil, also dem Anteil des selbstgenutzten Stroms in Bezug auf den Gesamtjahresertrag der Solaranlage.
Die Zuschüsse fallen demnach wie folgt aus:
Zuschüsse werden dabei nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt. Das bedeutet: Hast du alle Rechnungen zur Fördermaßnahme bezahlt und die Förderung bei der ILB beantragt, so werden dir bei einem positiven Antragsbescheid die zuwendungsfähigen Fördermittel im Nachhinein erstattet.
Die Richtlinie zum Kleinspeicher-Programm trat am 01. November 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Anträge können nach erfolgter Registrierung über das ILB-Kundenportal online gestellt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm für Stromspeicher in Brandenburg findest du über die Seite der ILB zum Kleinspeicher-Programm.
Bei weiteren Fragen können sich Interessierte auch an das Infotelefon Kleinspeicher der ILB wenden: 0331 660-1200
Du interessierst dich für die Photovoltaik-Förderung in einem anderen Bundesland? Dann findest du unter https://www.zolar.de/photovoltaik-foerderung weitere Informationen!