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Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und Solaranlagen


Die Energieeinsparungsverordnung, kurz EnEV, welche auf Basis des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) den Bauherren neuer Wohn-, Betriebs- und Bürogebäude bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgibt, soll dazu beitragen, das energiepolitische Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahre 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand vorweisen zu können, zu erreichen. Die Verordnung trat 2014 in Kraft und wurde im Jahre 2016 den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Im Rahmen der EnEV muss bereits vor dem Bau der Jahresenergiebedarf eines neuen Wohnhauses errechnet werden. Dieser unterliegt festgelegten Werten, welche nicht überschritten werden dürfen, um die Errichtung nicht zu verhindern. Erneuerbare Energien, somit auch die Photovoltaik, spielen hierbei eine große Rolle bei der Verwirklichung der vorgegebenen Ziele.


Aktualisiert am:15.8.2024 | Tanita Belke | 4 minutes Min. Lesezeit

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Senkung des Primärenergiebedarfs durch erneuerbare Energien

So bestand nach der EnEV bisher die Möglichkeit, aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom, der im direkten räumlichen Zusammenhang zum Gebäude produziert und vorrangig in demselben unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung selbst genutzt wird, vom berechneten Endenergiebedarf abzuziehen. Dabei „sind die monatlichen Stromerträge unter Verwendung der mittleren monatlichen Strahlungsintensitäten der Referenzklimazone Potsdam sowie der Standardwerte zur Ermittlung der Nennleistung des Photovoltaikmoduls nach zu ermitteln“ und als Monatswert zu bestimmen.

Dies bedeutet letztlich, dass der vom Energiebedarf abgezogene Solarstrom einer auf dem Dach oder der Fassade installierten Photovoltaik-Anlage bisher lediglich dabei helfen konnte, höhere Ausgaben, beispielsweise für die Gebäudehülle oder aber die Haustechnik, zu vermeiden und dennoch hohe Effizienzklassen zu erreichen.

Änderung der Energieeinsparungsverordnung

Zu Beginn des Jahres 2016 kam es nun zu einer Änderung der Energieeinsparungsverordnung. Demnach ist jeder Bauherr von Hausneubauten mit sofortiger Wirkung dazu verpflichtet, einen Primärenergiebedarf einzuhalten, der mindestens 25% unter dem bisherigen Wert liegt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle, da durch eine veränderte Nachweismethode Transmissionswärmeverluste um etwa 20% verhindert werden sollen. Dies bedeutet, dass es faktisch unmöglich geworden ist, ein modernes Gebäude ohne erneuerbare Energien zu beheizen oder mit Strom zu versorgen. Auch das KfW-Effizienzhaus 70 wurde somit praktisch zum Mindeststandard erklärt und wird dementsprechend nicht mehr gefördert.

Weitere Neuerungen sind in den kommenden Monaten zu erwarten. So haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) einen Referentenentwurf zur Zusammenlegung des Bundeswärmegesetzes, des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und damit zusammenhängend der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) vorgelegt. Diese sollen zukünftig zum sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst werden.

Photovoltaik-Anlagen stärker als zuvor berücksichtigt

Dem Entwurf zufolge sollen der Wärme- und Kälteenergiebedarf von Neubauten in Deutschland in Zukunft vorrangig von erneuerbaren Energien abgedeckt und einige Neuerungen für den Bereich der Photovoltaik eingeführt werden. So sollen die bestehenden Vorschriften in Zukunft auch durch PV-Anlagen als erfüllt gelten, wenn der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 15% aus Strom von erneuerbaren Energien gedeckt und damit pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche mindestens 0,02 kWp Leistung installiert werden.

Weiter erhöht sich die Menge an anrechenbarem Solarstrom und ist nun auf 150 kWh/kWp begrenzt. Bei einer mit Speicher versehenen Anlage liegt die anrechenbare Strommenge mit 200 kWh/kWp und demselben Koeffizienten sogar noch höher. Dies bedeutet beispielsweise für ein Einfamilienhaus, dass die Besitzer mithilfe einer Photovoltaik-Anlage nun noch effektiver den Primärenergiebedarf ihres Neubaus senken können. Bisher schnitten Photovoltaik-Anlagen in dieser Berechnung schließlich schlechter ab als vergleichsweise Installationen, weshalb vorrangig oftmals ineffiziente Solarthermie-Anlagen Verwendung fanden.

Dies soll sich nun ändern, weshalb die Bundesregierung auf diese Weise versucht, besonders bisher unentschlossene Eigenheimbesitzer von den Vorteilen einer Photovoltaik-Anlage zu überzeugen, indem sie nicht zuletzt auch finanzielle Anreize schafft.

Solarstrom lohnt sich gleich mehrfach

Wer also unnötig hohe Kosten zur Einhaltung der EnEV oder des wahrscheinlich bald in Kraft tretenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Bau seines Hauses vermeiden und zugleich von den momentan geringen Anschaffungskosten einer Solaranlage, sowie der möglichen EEG-Einspeisevergütung für den eigens erzeugten Solarstrom profitieren möchte, der sollte nicht zögern und sich fachmännisch zu der Installation einer Photovoltaik-Anlage beraten lassen.

Auf diese Weise tust du nicht nur etwas für die Umwelt, sondern auch für deinen Geldbeutel. Solaranlagen bieten dir ein erhöhtes Maß an Unabhängigkeit, bringen ein enormes Einsparungspotenzial mit sich und sind somit eine exzellente Investition in die Zukunft.