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Einspeisevergütung 2025: Entwicklung, Tabellen & alle Infos

Seit 2000 gibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und damit die Einspeisevergütung. Wir zeigen, wie stark sie seitdem gesunken ist, wie viel du heute für eingespeisten Strom bekommst und was du dafür tun musst.


Aktualisiert am:4.3.2025 | Anton Haitzinger | 13 Min. Lesezeit

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Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung bezeichnet den Geldbetrag, den du vom Netzbetreiber erhältst, wenn deine PV-Anlage Strom ins öffentliche Netz einspeist. Das passiert automatisch mit all dem Strom, den du nicht selbst verbrauchst.

Im Moment beträgt die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp 7,94 Cent pro Kilowattstunde (kWh). 

Dieser Vergütungssatz gilt für eine Anlage, die du ab jetzt in Betrieb nimmst. Und ist über 20 Jahre hinweg garantiert. Danach zahlt der Netzbetreiber dir den Börsenstrompreis.

Für in der Vergangenheit in Betrieb genommene PV-Anlagen gelten andere Vergütungssätze.

Trotzdem erhältst du auch heute mit einer 4,45 kWp PV-Anlage mit Speicher über 30 Jahre noch 3.241 Euro Einspeisevergütung.

Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und stellt eine von mehreren staatlichen Photovoltaik-Förderungen dar.

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Wie hoch ist die Einspeisevergütung in 2025?

Für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp, die nicht verbrauchten Strom ins Netz einspeisen (“Teileinspeiseanlagen”), beträgt die Einspeisevergütung 7,94 Cent pro kWh. 

Für Anlagen mit einer Leistung ab 10 und bis zu 40 kWp liegt die Einspeisevergütung bei 6,88 Cent pro kWh. Allerdings wird die Einspeisevergütung bei Anlagen über 10 kWp anteilig berechnet:

Bspw. erhältst du für eine 15 kWp Anlage die Einspeisevergütung von 7,94 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp der Anlage. Und die Einspeisevergütung von 6,88 Cent pro kWh für die restlichen 5 kWp der Anlage.

Die durchschnittliche Vergütung berechnet sich dann so: 

10 kWp x 7,94 Cent pro kWh + 5 x  6,88 Cent pro kWh.

Für Anlagen über 40 kWp gibt es wieder andere Vergütungssätze. Diese sind in der Regel aber nur für gewerbliche PV-Anlagen relevant.

Auch für Anlagen, die den gesamten Strom ins Netz einspeisen und nichts davon selbst verbrauchen (“Volleinspeiseanlagen”) gelten andere Vergütungssätze.

Da die Einspeisevergütung weit unter dem durchschnittlichen Strompreis von 35 Cent pro kWh pro kWh liegt und kontinuierlich weiter sinkt, lohnen sich Volleinspeiseanlagen auf Einfamilienhäusern in der Regel nicht mehr.

In der folgenden Tabelle siehst du die aktuellen Sätze der Einspeisevergütung im Überblick:

Leistung der PV-Anlage

Einspeisevergütung bei Teileinspeisung

Einspeisevergütung bei Volleinspeisung

Bis 10 kWp7,94 Cent pro kWh12,60 Cent pro kWh
Bis 40 kWp6,88 Cent pro kWh10,56 Cent pro kWh
Bis 100 kWp5,62 Cent pro kWh10,56 Cent pro kWh

Die gute Nachricht: Solaranlagen lohnen sich weiterhin! Damit du das wirtschaftliche Maximum aus deiner Anlage herausholst, sollte dein Fokus jetzt auf der Optimierung des Eigenverbrauchs liegen.

Wie erhalte ich die Einspeisevergütung?

Um die PV-Einspeisevergütung 2025 zu erhalten, musst du die PV-Anlage bei deinem Netzbetreiber anmelden. Der Ablauf ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich.

Immer musst du als Teil der Anmeldung die PV-Anlage ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. 

Deine Einspeisevergütung erhältst du daraufhin monatlich auf dein Konto gutgeschrieben. Falls die Höhe geschätzt wird, erfolgt nach Ablesung des Zählerstandes durch den Netzbetreiber eine endgültige Abrechnung.

Historie: Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?

Seit Einführung des EEG im Jahr 2000 ist die Einspeisevergütung kontinuierlich gesunken.

  • Der Höchstwert der Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp lag im Jahr 2004 bei 57,4 Cent pro kWh.
  • Im Jahr 2010 betrug die Vergütung 39,14 Cent pro kWh.
  • Die niedrigste Einspeisevergütung gab es im Juli 2022. Sie lag bei 6,24 Cent pro kWh.
  • Heute sind es nur noch 7,94 Cent pro kW.

Die gesamte historische Entwicklung der Einspeisevergütung zeigt dieser Graph:

Die Einspeisevergütung wurde verringert, um zu verhindern, dass mit den steigenden Zubauten von PV-Anlagen die Strompreise steigen (da mehr vergütet wird). 

Außerdem sind die Preise für Photovoltaik so stark gesunken, dass sich eine PV-Anlage auch ohne Einspeisevergütung lohnt. Bspw. erwirtschaftet eine 4,45 kWp PV-Anlage mit Speicher über 30 Jahre 71.490 Euro Gewinn.

Aktuelle Stromkosten

Dachfläche

PV-Module

Jährliche Durchschnittswerte für Energieproduktion und Verbrauch

Netzbezug

kWh

Erzeugung

kWh

CO2 Ersparnis

kg

Hausverbrauch

kWh

Autarkie %

Dein durchschnittliches Solarpotenzial für eine Dachfläche dieser Größe:

Stromkosten-Ersparnis

Einspeisevergütung

Betriebskosten

Anschaffungskosten

Monatliche Gewinnpotenzial

Historischer Tiefpunkt: Einspeisevergütung 2022

Die bis 29.07.2022 gültige Einspeisevergütung richtete sich nach dem EEG 2021. In dem Gesetz war eine monatliche Abnahme (“Degression”) der Vergütung vorgesehen. 

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine schossen die Preise für Photovoltaik 2022 kurzzeitig in die Höhe. Die Politik reagierte mit einer Anhebung der Einspeisevergütung ab 30.07.2022.

Zusätzlich wurde die heute noch gültige Unterscheidung in Teil- und Volleinspeisung eingeführt.

Neuauflage des EEG in 2023: Was hat sich an der Einspeisevergütung geändert?

Das EEG 2023 brachte zwei Neuerungen für die Einspeisevergütung:

  1. Vor dem EEG 2023 durften PV-Anlagen nur 70 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Diese Wirkleistungsbegrenzung ist aufgehoben.
  2. Die Vergütungssätze für neue Anlagen sinken jedes halbe Jahr um 1 Prozent (jeweils vom 01. Februar bis 31. Juli und 1. August bis 31. Januar)

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Solarspitzengesetz 2025: Änderungen zur Einspeisevergütung

Das ändert sich hinsichtlich der Einspeisevergütung mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023), das am 25.02.2025 in Kraft tritt: 

  • Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Einspeisevergütung
  • Neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem unterliegen einer Einspeisebegrenzung von 60 %

Alle Änderungen und Details zum neuen Gesetz haben wir hier zusammengefasst: Solarspitzengesetz 2025

Zukunft: Das Ende der Einspeisevergütung?

Immer wieder gibt es politische Diskussionen über das Ende der Einspeisevergütung. Finanzminister Christian Lindner sprach sich bereits dafür aus, die Förderung für Solarstrom „schnellstmöglich zu beenden“ (Quelle).

Dabei ist bereits seit Langem festgelegt, dass die Einspeisevergütung spätestens mit dem Kohleausstieg 2038 auslaufen soll – doch einige fordern ein früheres Ende.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Einspeisevergütung langfristig abzubauen. Denn:

  • Die Einspeisevergütung war zum Zeitpunkt der Einführung im Jahr 2000 ein sinnvolles Instrument. PV-Anlagen waren teuer und die Einspeisevergütung half dabei, sie finanziell attraktiver zu machen. 
  • In den letzten 25 Jahren sind die Kosten für PV-Anlagen stark gesunken. Und Anlagen sind mittlerweile auch komplett ohne Förderungen ökonomisch rentabel.
  • Die größte Solarförderung der letzten Jahre erhält ohnehin jede:r Käufer:in einer PV-Anlage bis 30 kWp: die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 0 Prozent. Das bedeutet bei einer 10,24 kWp PV-Anlage eine Einsparung von 2.556 Euro. Die Anlage kostet dadurch nur noch 13.453 Euro.

Allerdings wäre ein abruptes Ende der Einspeisevergütung ohne alternative Anreize problematisch. Denn der Strommarkt braucht mehr Flexibilität. Die Einführung des Solarspitzengesetzes 2025 zeigt, in welche Richtung es geht. Künftig wird die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise ausgesetzt, um das Netz zu entlasten.
Damit werden Eigenverbrauch und intelligente Speicherlösungen immer wichtiger.

Was jetzt entscheidend ist:

  • Mehr intelligente Stromzähler (Smart Meter) – für eine bessere Steuerung von Stromerzeugung und Verbrauch.
  • Mehr Batteriespeicher – damit dein Solarstrom auch abends und im Winter genutzt werden kann.
  • Mehr Marktorientierung – damit Haushalte Strom flexibel einspeisen und vom Marktpreis profitieren können.

Die gute Nachricht ist: egal, ob die Einspeisevergütung bleibt oder abgeschafft wird. Eine PV-Anlage auf deinem Dach produziert über 30 Jahre Gewinn. Eine 10,24 kWp Anlage mit Speicher bspw. 93.146 Euro.

Zusammenfassung

  • Die Einspeisevergütung bezeichnet den Geldbetrag, den du vom Netzbetreiber erhältst, wenn deine PV-Anlage Strom ins öffentliche Netz einspeist.
  • Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und stellt eine von mehreren staatlichen Photovoltaik-Förderungen dar.
  • Um die PV-Einspeisevergütung 2025 zu erhalten, musst du die PV-Anlage bei deinem Netzbetreiber anmelden 
  • Mit dem EEG 2023 wurde erstmals seit 2000 eine Erhöhung der Vergütungssätze eingeführt.
  • Die neuen Regelungen zur Einspeisevergütung gelten seit 2025 und betreffen Solaranlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden.
  • Je nachdem, ob du nur einen Teil oder den gesamten Strom ins Netz einspeist (Teileinspeisung und Volleinspeisung), gibt es unterschiedliche Vergütungssätze für deine Solaranlage.
  • Selbst bei geringen Vergütungssätzen oder ohne Einspeisevergütung lohnt sich eine PV-Anlage wirtschaftlich.
  • Intelligente Stromzähler oder Stromspeicher können dabei helfen, eine PV-Anlage noch rentabler zu machen, auch ohne Einspeisevergütung.

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