Photovoltaik-Förderung Baden-Württemberg
Aktualisiert am 12.05.2021: Keine Anträge mehr möglich
Wichtiger Hinweis: Baden-Württemberg hat die zweite Runde des Förderprogramms beendet. Der Fördertopf wurde vollständig ausgeschöpft, sodass keine weiteren Anträge angenommen werden können.
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Erste Berechnung startenWas wird in Baden-Württemberg gefördert?
In Baden-Württemberg geht die Förderung von „netzdienlichen Photovoltaik-Batteriespeichern" in die nächste Runde. Insgesamt stehen 10 Millionen Euro aus dem Maßnahmenpaket „Zukunftsland BW – stärker aus der Krise“ zur Verfügung. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg möchte den Bau von zusätzlichen Photovoltaik-Anlagen anreizen und dabei die Belastung der Verteilnetze senken. Die vorangegangene Förderrunde des Programms – von März 2018 bis Juli 2019 – verfügte ebenfalls über 10 Millionen Euro Fördermittel, mit denen rund 4000 Projekte finanziell unterstützt werden konnten. Für die neue Förderrunde können ab dem 01.04.2021 Anträge gestellt werden.
Mit der Batteriespeicher-Förderung „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" werden Investitionen in stationäre Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage gefördert. Dabei kann es sich um zwei Arten von Stromspeichern handeln:
- Einen „Heimspeicher", der in Verbindung mit einer PV-Anlage von bis zu 30 kWp Leistung installiert wird.
- Einen „Gewerbespeicher", der in Verbindung mit einer PV-Anlage von mehr als 30 kWp Leistung installiert wird.
Wer wird gefördert?
Nicht jeder kann die Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg beantragen. Antragsberechtigt sind natürliche wie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Landwirte, also „Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind".
Voraussetzung für den Erhalt der Photovoltaik-Förderung
Um für dein Solarprojekt in Baden-Württemberg eine Förderung zu erhalten, müssen unter anderem folgende technische Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Mindestinstallationsverhältnis
Die Förderung erfolgt zukünftig „bis zum Faktor 1,2". Das heißt, dass der Einbau eines größeren Speichers erlaubt ist. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wird jedoch nicht gefördert. Wird zusätzlich zur PV-Anlage und dem Batteriespeicher ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt oder eine neue Wärmepumpe installiert, kann vom Mindestinstallationsverhältnis abgewichen werden, sofern je geförderter kWh Kapazität des Speichers mindestens 0,5 kWp PV-Leistung installiert werden.
2. Wirkleistungsbegrenzung
Die maximale Leistungsabgabe am Netzanschlusspunkt beträgt bei Photovoltaikanlagen mit bis zu 25 kWp Leistung 50 Prozent der installierten Leistung. Sofern sie mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung durch Netzbetreiber ausgestattet sind, entfällt die Wirkleistungsbegrenzung.
3. Prognosebasiertes Managementsystem
Ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem ist Fördervoraussetzung für Vorhaben mit Solaranlagen mit einer installierten Nennleistung von bis zu 10 kWp.
4. Monitoringprogramm
Verpflichtende Mitwirkung bei einem Monitoringprogramm des Baden-Württembergischen Umweltministeriums.
Netzbezug
kWh
Erzeugung
kWh
CO2 Ersparnis
kg
Hausverbrauch
kWh
Autarkie %
Stromkosten-Ersparnis
Einspeisevergütung
Betriebskosten
Anschaffungskosten
Monatliche Gewinnpotenzial
Stromkosten-Ersparnis
Einspeisevergütung
Betriebskosten
Anschaffungskosten
Monatliche Gewinnpotenzial
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird pro Batteriespeicher in Euro je Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität des Batteriespeichers als Investitionszuschuss gewährt, ist aber auf maximal 30% der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems, höchstens jedoch 45.000 €, begrenzt.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- Für Stromspeicher mit PV-Anlage mit bis zu 30 kWp Festbetrag in Höhe von 200 Euro / kWh nutzbarer Speicherkapazität
- Für Stromspeicher mit PV-Anlage mit mehr als 30 kWp Festbetrag in Höhe von 300 Euro / kWh nutzbarer Speicherkapazität
Bonuszahlungen
1. Verknüpfung mit Elektromobilität
Wenn du in deinem Haus einen „netzdienlichen/lastmanagementfähigen Elektrofahrzeugladepunkt", kurz: einen Elektro-Ladepunkt, installieren möchtest, so erhältst du hierfür einen Bonus in Höhe von 500 Euro.
2. Photovoltaik-Anlagen mit über 100 kWp installierter Leistung
Für Planungsleistungen einer Solaranlage mit über 100 kWp installierter Leistung erhältst du einen einmaligen Bonus über 2.500 Euro.
Die Boni werden über die maximale Förderhöhe hinaus gewährt.
Umsetzung und Antragsstellung
Nach der Bewilligung muss das Projekt binnen neun Monaten umgesetzt werden. Die Förderungssumme wird in einer Summe ausgezahlt, nachdem der Verwendungsnachweis vorgelegt und geprüft wurde. Das Förderungsprogramm ist mit den Förderungen „Energie vom Land – Bioenergie“ und dem „BW-e-Gutschein“ kombinierbar sowie mit anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg oder bundesweiten Förderprogrammen.
Durch die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, können alle Vorhaben eine Förderung erhalten, die nicht vor dem 01. Januar 2021 begonnen wurden. Für Vorhaben, welche zwischen dem 01. Januar und dem 31. März 2021 begonnen wurden, muss der Antrag auf Förderung bis zum 01. Juli 2021 gestellt werden. Für alle Solarprojekte ab dem 01.04.2021 darf die Umsetzung erst begonnen werden, wenn der Antrag auf Photovoltaik-Förderung eingegangen ist.
Eine Antragstellung für bereits fertiggestellte Projekte ist nicht möglich.
Alle notwendigen Antragsformulare sowie weitere Informationen findest du auf der Seite der L-Bank.
Regionale Photovoltaik-Förderungen von Städten und Landkreisen
In der Übersicht aller regionaler Photovoltaik-Förderungen findest du Förderprogramme für Solaranlagen von Städten und Landkreisen.
Du interessierst dich für die Photovoltaik-Förderung in einem anderen Bundesland? Dann schau dich auf unserer Förder-Übersicht um!