BEG-Förderung 2022: PV-Anlage für energieeffizientes Sanieren
Zwei in eins: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vereint seit 01. Juli 2021 die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren. Welche Förderungen du dadurch mit nur einem Formular beantragen kannst, erklären wir dir im Folgenden einfach und übersichtlich.
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Erste Berechnung startenHinweis
Du interessierst dich für die Förderbedingungen der BEG für deinen Neubau? Nachdem am 20. April 2022 im Rahmen des BEG eine Anpassung der Förderbedingungen für Neubauten vorgenommen wurde, war kurzfristig eine erneute Antragstellung mit veränderten Förderbedingungen möglich.
Da diese Förderung bereits innerhalb weniger Tage ausgeschöpft war, ist ab sofort nur noch die Förderung von Effizienzhäusern mit Nachhaltigkeitsklasse (NH) möglich. Die Erneuerbaren-Energien- (EE) und Plus-Klassen gibt es ab sofort nicht mehr. Mehr Informationen zu den Förderbedingungen deines Neubaus erhältst du auf der Seite der KfW.
Die in diesem Artikel vorgestellte Förderung von Sanierungsprojekten durch die BEG ist von den hier beschriebenen Änderungen nicht betroffen und wird unverändert fortgeführt.
Die aktuelle BEG-Förderung für energetisches Sanieren auf einen Blick
Ob KfW oder BAFA, alle Anträge auf Fördermittel im Bereich des energieeffizienten Bauens kannst du mit dem BEG durch das Ausfüllen von einem einzelnen Formular beantragen. Dabei können Fördermittel als Kredit oder Zuschuss beantragt werden. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wurden unter anderem neue Energieeffizienzklassen für Sanierungen und Neubau definiert. Dabei wurden sogenannte Erneuerbaren-Energien- (EE) und Nachhaltigkeits-Klassen (NH) eingeführt.
Planst du also eine Sanierung nach Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse, bist du im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus dazu verpflichtet, 55 Prozent deiner Wärme- und Kälteversorgung durch erneuerbare Energien – beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage – zu decken. In diesem Fall erhältst du einen höheren Kreditrahmen von 150.000 Euro sowie einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent.
Desweiteren gibt es einen sogenannten iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent für die vollständige Umsetzung von Sanierungsfahrplänen. Das Smart Home, also die digitalisierte Lebensumgebung für eine nachhaltigere Verbrauchsoptimierung, erhält mit dem neuen BEG eine separate Förderung. Auch Baubegleitungen, sprich Beratung sowie Betreuung bei Bauvorhaben, werden mit bis zu 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, und mit bis zu 20.000 Euro für Mehrfamilienhäuser gefördert.
Deine Vorteile auf einen Blick
- Die neue Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse): gewährt einen zusätzlichen Kreditrahmen von 30.000 Euro für die Installation einer Solaranlage und einen Tilgungszuschuss von 50 Prozent auf diesen Kreditrahmen.
- Rahmenbedingungen für die neuen EE-Klassen: Einbau eines neuen Heizungssystems sowie Deckung des Energiebedarfs für Heizung und Kühlung aus mindestens 55 Prozent erneuerbaren Energien – beispielsweise durch die Installation einer Photovoltaikanlage.
- Je nach Effizienzhausklasse ergibt sich so ein finanzieller Vorteil von bis zu 5 Prozent. Somit bekommst du die Solaranlage förmlich geschenkt.
- Die Förderung für Effizienzklassen wird nicht mehr nur noch als Förderdarlehen, sondern auch als Zuschuss gewährt, wobei die zugehörigen Förderprogramme inhaltlich identisch sind.
- Bei Sanierung gibt es Extrazuschüsse über 5 Prozent auf den Kreditrahmen von 120.000 Euro für eine vollständige Umsetzung aller Maßnahmen eines "Sanierungsfahrplans" (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung.
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Das neue BEG seit 01.07.2021 – so setzt sich die Bundesförderung zusammen
Die größte Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum Juli 2021 ergibt sich durch die Zusammenlegung der KfW- und der BAFA-Förderungen im Bereich der effizienten Gebäude. So wird nicht nur die Antragstellung enorm vereinfacht, auch die Konditionen für Sanierungs- oder Neubauprojekte werden deutlich attraktiver.
Am 01.11.2020 sind mit dem GEG Vorschriften für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Kraft getreten. Dazu zählen etwa die Vorschrift zum Erreichen eines Energiemindeststandards für Sanierungen und Neubauten sowie eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien, sowohl für Neubauten als auch für Sanierungsobjekte.
Durch das BEG werden in diesem Jahr alle Vorgaben förderseitig umgesetzt. Der Primärenergiebedarf von Gebäuden soll bis 2050 um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 gesenkt werden. Maßnahmen sind die drastische Reduzierung des Energiebedarfs für Wohngebäude und die Deckung des verbleibenden Bedarfs durch erneuerbare Energien.
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Neue Förderung für Photovoltaik 2022: Änderungen am BEG für Neubauprojekte
Wie du bereits erfahren hast, erfolgte zum 20. April 2022 ein Neustart der Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude im Rahmen des BEG. Dieser Neustart ist Teil einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung und bildet die erste Stufe der Umsetzung. Ziel der Neuausrichtung in drei Schritten ist es, den Fokus der Förderung auf mehr Nachhaltigkeit und Effizienz von Neubauten zu legen.
Im ersten Schritt wurde daher ab dem 20. April 2022 die EH-40 Neubauförderung wieder gestartet. Allerdings wurden die Fördersätze im Zuge des Neustarts halbiert, um möglichst vielen Antragsteller:innen eine Förderung durch die BEG ermöglichen zu können. Gedeckelt war das Programm auf eine Milliarde Euro. Trotz des halbierten Fördersatzes waren auch diese Mittel innerhalb weniger Tage ausgeschöpft.
Daher wird die Neubauförderungen im zweiten Schritt nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. So ist ab sofort nur noch eine Förderung von Neubauten mit Nachhaltigkeitsklasse möglich. Der dritte Schritt der Neuausrichtung erfolgt daraufhin ab Januar 2023 und beinhaltet die Einführung des Programms „Klimafreundliches Bauen”, in dem das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiterentwickelt werden soll.
BAFA: Förderung für private Photovoltaikanlagen
Du steigst zwischen BEG, BAFA und KfW nicht mehr ganz durch? Wir erklären dir den Unterschied.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert als deutsche Förderbank alle Vorhaben unter BEG WG (Wohngebäude) sowie BEG NWG (Nichtwohngebäude). Die KfW fördert somit einmalig das Erreichen einer Effizienzhausstufe. Ob es sich dabei um eine Sanierung oder einen Neubau handelt, spielt keine Rolle. Möchtest du im Rahmen der BEG einmalig eine Effizienzhausstufe erhalten, kannst du deine Anträge über das Zuschussportal der KfW beantragen.
Die BAFA fördert dagegen die BEG EM – also die Einzelmaßnahmen, die im BEG definiert sind. Somit ist die BAFA für die Förderung von Sanierungsfahrplänen zuständig, durch die Eigenheimbesitzer:innen ihr Wohngebäude schrittweise zum Effizienzhaus sanieren können.
Um die Einzelmaßnahmen, die durch die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) definiert sind, zu erhalten, musst du einen Antrag bei dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen, wo man sich um die Prüfung deines Antrags kümmert.
Photovoltaikanlage fast geschenkt bekommen – wie das mit der neuen BEG funktioniert
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude setzt sich aus drei Teilprogrammen zusammen: Der Förderung für Wohngebäude (BEG WG), der Förderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG), welche seit dem 01.07.2021 bei der KfW zu beantragen sind sowie der Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM), deren Beantragung bei der BAFA bereits seit Januar 2021 möglich ist.
Um deine Solaranlage im Rahmen einer Sanierung so günstig wie noch nie zu finanzieren, ist vor allem die Bundesförderung für Wohngebäude (BEG WG) für dich interessant. Die Programmteile versprechen nicht nur einen erhöhten Fördersatz, sondern garantieren dir gleichzeitig zusätzliche finanzielle Anreize durch die Sanierung von Wohngebäuden mit einer Photovoltaikanlage. Dabei spielt vor allem das KfW-Effizienzhaus-Förderdarlehen eine entscheidende Rolle. Dies kann in der neuen BEG auch als Zuschuss gewährt werden und ist unter den Programmtiteln „Wohngebäude – Kredit” (261, 262) und „Wohngebäude – Zuschuss” (461) zu finden.
Gefördert werden dadurch zum Beispiel energetische Sanierungen sowie der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals das energetische Niveau eines Effizienzhauses erreichen.
So refinanzierst du deine Solaranlage mit der neuen BEG
Durch die Einführung der neuen Energieeffizienzklassen (EE) in der BEG refinanzierst du deine Solaranlage ganz einfach, indem du umweltfreundlich, zukunftsorientiert und energieeffizient baust: durch einen erhöhten Kreditrahmen und attraktive Zuschläge für energieeffizientes Bauen.
Zum Erreichen der EE-Klassen ist es notwendig, ein neues (oder angepasstes) Heizsystem zu installieren, welches den Energiebedarf für Heizung und Kühlung zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien deckt.
Um den Anforderungen zu entsprechen, reicht es jedoch nicht aus, einen Ökostromtarif abzuschließen. Vielmehr bedarf es der Deckung des Energiebedarfs durch beispielsweise eine Photovoltaikanlage. Da sich Solarenergie ohnehin als zukunftsweisende und kostengünstigste Quelle für Strom auf dem Markt etabliert hat, lässt sich so doppelt profitieren.
Deswegen solltest du die EE-Klasse aus finanzieller Sicht anstreben
Mit Erreichen einer EE-Klasse erhöht sich der Tilgungszuschuss für Sanierungsprojekte auf aktuell 5 Prozent von maximal 150.000 Euro förderfähigen Kosten. Das ermöglicht es dir, eine größere Summe Geld für die Umsetzung deines Bauvorhabens zu leihen und führt gleichzeitig zu einer niedrigeren Rückzahlsumme.
Dieser finanzielle Vorteil beschert dir eine attraktive Refinanzierung der Ausgaben für deine Solaranlage. Als nachhaltiges Heizungssystem bietet sich insbesondere die Installation einer Wärmepumpe an. Diese stellt eine hocheffiziente Form der Wärme- und Kältegewinnung dar und macht mit inzwischen 35,5 Prozent aller installierten Heizsysteme den größten Anteil im Wohnungsneubau aus.
Kombinierst du deine Wärmpumpe dann noch mit einer PV-Anlage, ergeben sich nicht nur enorme Einsparpotenziale, sondern du stellst auch eine besonders umweltfreundliche Klimatisierung deines Eigenheims sicher. Wer sich für den Einsatz einer Wärmepumpe entscheidet, kombiniert diese in der Regel mit einer Solaranlage. Denn beide Systeme arbeiten zusammen am effektivsten und sorgen nicht nur für höhere Unabhängigkeit, sondern ebenso für großes Sparpotenzial.
Beispiel: Sanierst du dein Haus zu einem Effizienzhaus 40, indem du eine Wärmepumpe installierst und stellst durch die zusätzliche Installation einer PV-Anlage die Versorgung mit erneuerbaren Energien sicher, kannst du dir zusätzlich einen Zuschlag von 21.000 Euro durch die BAFA sichern. Dieser Betrag entspricht den durchschnittlichen Anschaffungskosten einer Solaranlage, womit diese kostenlos für dich wird.
Rechnung: Du hast einen zusätzlichen Kreditrahmen von 30.000 Euro. Auf diese Summe erhältst du den vollen Tilgungszuschuss von 50 Prozent (15.000 Euro). Und auf den Kredit von 120.000 Euro einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 5 Prozent, also 6.000 Euro. Insgesamt erhältst du also einen Zuschlag von 21.000 Euro.
So refinanzierst du am besten deine Solaranlage
Sanierst du dein Haus und entscheidest dich in diesem Zuge für den Einbau einer Wärmepumpe, kannst du dir durch die gleichzeitige Installation einer Solaranlage einen Kreditrahmen von 30.000 Euro zusätzlich sowie einen 5 Prozent höheren Tilgungszuschuss sichern. Das entspricht einer Summe von bis zu 21.000 Euro zusätzlich – also die Höhe der durchschnittlichen Anschaffungskosten einer PV-Anlage. Das Erreichen der EE-Klasse ist bei allen Effizienzklassen für sanierte Bestandsbauten möglich.
Verzicht auf die EEG-Vergütung trotz Solaranlage in der BEG
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude setzt bei ihrer Vergabe von finanziellen Zuschüssen den Verzicht auf die Vergütung für eingespeisten Solarstrom im Sinne des EEG voraus. Was zunächst nachteilig klingt, erscheint bei näherer Betrachtung fast unwichtig: Durch die kontinuierlich sinkenden Vergütungssätze für eingespeisten Strom rechnet und rentiert sich eine Solaranlage schon heute vor allem bei der größtmöglichen Eigennutzung.
Unterm Strich bietet die BEG insbesondere bei Sanierungen die Möglichkeit zur Sicherung attraktiver Zuschüsse bei Verzicht auf die sinkende und aufwändige EEG-Vergütung. Nicht zuletzt deshalb ist es besonders sinnvoll, die Solaranlage mit einem Stromspeicher zu kombinieren und so gleichzeitig die Unabhängigkeit vom Netz beziehungsweise den Eigenverbrauchsanteil zu maximieren sowie die höchstmöglichen Fördersätze zu erhalten. Auf diese Weise baust du nicht nur für deine persönliche finanzielle Zukunft besonders effizient, sondern erhältst je nach Sanierungsvorhaben große Teile bis hin zu deiner kompletten PV-Anlage quasi geschenkt.
Fazit
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bringt viele Vorteile für Solar-Interessierte mit sich. Durch die Energieeffizienzklassen für Sanierungsobjekte wird die Installation von Photovoltaikanlagen – in einigen Fällen besonders in Kombination mit Stromspeichern – besonders attraktiv. Dabei kannst du je nach Effizienzklasse durch Erreichen der EE-Klasse bis zu 21.000 Euro zusätzlich zu bisherigen Fördersätzen einstreichen. Diese Summe entspricht dem durchschnittlichen Anschaffungspreis einer Solaranlage – du erhältst deine PV-Anlage also im Prinzip geschenkt.
Der in der BEG geforderte Verzicht auf die EEG-Vergütung stellt bei Sanierungsprojekten keine große Hürde dar: Durch die absinkenden Sätze rentiert sich die Einspeisung ins Netz bereits heute nicht mehr als alleiniger Auslegungsgrund für die Installation einer Solaranlage. Der maximierte Eigenverbrauch durch die Erzeugung und Speicherung von umweltfreundlichem Solarstrom ist effizienteste Art, kontinuierlich große Summen Geld einzusparen.
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