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Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein


Aktualisiert am:11.9.2024 | Tanita Belke | 3 minutes Min. Lesezeit

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Status der Förderung in Schleswig-Holstein

Neue und sehr begrenzte Förderung – schnell sein lohnt sich.

Am 03.07.2023 wurde die Förderrichtlinien für das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" veröffentlicht. Die neue Richtline für Schleswig-Holstein enthält folgende zwei Förderungen:

  • Wallbox-Förderung: 500 Euro pro Wallbox, Startdatum 17.08.2023
  • PV-Speicher-Förderung: 750 Euro pauschal, Startdatum 22.08.2023

Da das Kontingent beider Förderungen sehr klein ist, solltest du besonders schnell mit der Antragstellung sein. Wir vermuten, dass die Förderung innerhalb eines Tages ausgeschöpft sein wird.

In jedem Fall findest du aber am Ende dieses Artikels einen ergänzenden Service zur Förderung.

Die Förderung von Stromspeichern in Schleswig-Holstein

Wie viele andere Bundesländer leistet auch Schleswig-Holstein seinen Beitrag dazu, die deutschen Klimaziele gemäß des Pariser Abkommens einzuhalten, indem es Klimaschutzmaßnahmen mit Investitionen bezuschusst. Für Solaranlagenbesitzer sind vor allem die Förderung von dezentralen, netzgekoppelten Stromspeichern, die in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage installiert werden, interessant. Gefördert werden somit investive Vorhaben, die dazu dienen, den Eigenverbrauch des Solarstroms bestmöglich zu erhöhen.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben und die Eigentümer, Pächter, oder Mieter der Flächen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll. Ein Mindestalter für eine Antragsstellung ist nicht vorausgesetzt.

Mitfinanziert werden Stromspeicher mit einer Kapazität von mindestens drei Kilowattstunden.

Voraussetzungen für die Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein

Um das Vorhaben wie geplant durchführen – und dabei von der Förderung profitieren zu können, müssen einige Anforderungen erfüllt werden:

  1. Der Speicher weist eine Kapazität von mindestens drei Kilowattstunden auf.
  2. Eine Gebäude-Photovoltaikanlage muss bereits vorhanden sein oder neu eingerichtet werden. Es sind nur Batteriespeicher in Kombination mit einer nach dem 01.01.2021 in Betrieb genommenen Energieerzeugungsanlage förderfähig.
  3. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Die Höhe der Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein

Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  1. Die Förderung von 400 Euro pro kWh nutzbarer Kapazität, jedoch maximal 2.000 Euro insgesamt
  2. 200 Euro für Installationskosten zusammen, jedoch maximal 50 Prozent der zuwendungsfähige Kosten

Spielt man mit dem Gedanken sich gleichzeitig einen Stromspeicher und eine Wallbox anzuschaffen, kann sogar beides bezuschusst werden, denn für die Bezuschussung der Wallbox kann die bundesweite KfW-Förderung beantragt werden.

So stellst du einen Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein

Der Förderantrag kann ausschließlich online über die Website des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gestellt werden. Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetanschluss stehen im Foyer des LLUR zwei Arbeitsplätze für die Antragsstellung zur Verfügung. Nach erfolgreichem Abschluss der Beantragung im Online-Portal wird ein Datenbegleitschein erstellt, der ausgedruckt und beim LLUR eingereicht werden muss.

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Bundesweite regionale und städtische Photovoltaik-Förderungen

Die Übersicht aller regionalen und städtischen Photovoltaik-Förderungen ist interessant, wenn du dich über weitere Möglichkeiten informieren willst, deine Solaranlage zu finanzieren. Wenn du dich über Finanzierungshilfen in anderen Bundesländern informieren möchtest, haben wir eine Übersicht aller Photovoltaik-Förderungen für dich zusammengestellt.

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