Photovoltaik-Förderung in Thüringen
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Erste Berechnung startenStatus der Förderung in Thüringen
Die Thüringen Förderung ist ausgeschöpft.
Aufgrund der hohen Nachfrage war die Photovoltaik-Förderung in Thüringen nach weniger als 3 Tagen vollständig ausgeschöpft. Wir halten dich auf dem Laufenden.
Die Förderung investiver Maßnahmen zur Errichtung von PV- und Speicheranlagen
Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen des Förderprogramms „Solar Invest" investive Maßnahmen zur Errichtung von Photovoltaik- und Speicheranlagen sowie Mieterstrommodelle zur Erhöhung des Eigenstromverbrauchs.
Gefördert werden können daher:
- Investitionen in Photovoltaikanlagen
- Investitionen in stationäre Batteriespeichersysteme (Stromspeicher)
- Investitionen in sonstige Speicher (z.B. Kältespeicher oder Thermobatterien)
- Investitionen zur Realisierung von Mieterstrom- und Mieterwärmemodellen
- Investitionen in Hausanschlussstationen.
Antragsberechtigt sind dabei natürliche Personen, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, aber auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Energiegenossenschaften und einzelne Kommunen.
Voraussetzungen hierfür sind:
- Das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden,
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
- Gegen den Antragssteller darf kein Insolvenzverfahren laufen oder ein Antrag auf dieses in den letzten drei Jahren abgewiesen worden sein.
- Die Anlagen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, die Inbetriebnahme muss durch eine geeignete Fachkraft erfolgen und bestätigt werden.
- Batteriespeichersysteme müssen eine Zeitwertersatzgarantie von mindestens 8 Jahren aufweisen.
- Bei Energiespeichersystemen muss ein Eigenverbrauch durch eigens erzeugten Solarstrom von mindestens 60 Prozent erzielt werden.
- Zuwendung für Investitionen in Mieterstrommodelle kann nur gewährt werden, wenn der günstigste Strompreis des örtlichen Grundversorgers im Mieterstrom-Arbeitspreis um mindestens 1 Cent pro kWh (brutto) unterschritten wird.
Art und Höhe der Förderung
Grundsätzlich berechnet sich die Höhe der Bezuschussung auf Grundlage der Ausgaben. Förderfähig sind Investitionskosten für die Anlagen sowie notwendiger Systemkomponenten oder Zubehör. Auch die Installation durch einen Fachbetrieb, Beratungsleistungen oder Gutachten können finanziert werden. Die Höhe der Förderungssumme setzt sich wie folgt zusammen:
- Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt erhalten pro installiertem KW eine Förderungssumme von 900 Euro als Festbetrag.
- Größere Solaranlagen mit Stromspeicher erhalten bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten.
- Die Nachrüstung von Batteriespeichern wird unterstützt – 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität werden bezuschusst.
- Bei Anschaffung größerer Speichern wird die Investitionssumme mit bis zu 25 Prozent gefördert.
Für alle anderen Maßnahmen erfolgt die Förderung als Anteilfinanzierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der maximal mögliche Zuschuss je Vorhaben beträgt 100.000 Euro. Der Fördersatz sollte dabei nicht weniger als 10 Prozent betragen. Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 1.000 EUR liegen, können nicht gefördert werden (Bagatellgrenze).
Die Richtlinie trat am 01. Januar 2020 in Kraft und endet am 31.12.2022. Die Beantragung der Zuwendung erfolgt bei der Thüringer Aufbaubank, Gorkistraße 9, 99084 Erfurt (Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt). Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare schriftlich an die Thüringer Aufbaubank zu richten. Weitere Informationen findest du auf der Internetseite der Aufbaubank.
Du interessierst dich für die Photovoltaik-Förderung in einem anderen Bundesland? Dann findest du unter hier weitere Informationen!
Regionale und städtische Förderprogramme
Auch Städte, Kommunen oder bestimmte Regionen bieten Förderungen für Photovoltaikanlagen an. Wir haben dir alle regionalen und städtischen Photovoltaik-Förderprogramme zusammengefasst.