Solarspitzengesetz 2025: Was Solaranlagenbetreibende jetzt wissen müssen
Die Solarenergie in Deutschland boomt – doch mit steigender Produktion wachsen auch die Herausforderungen. An sonnigen Tagen wird oft mehr Strom produziert, als verbraucht wird. Das führt zu negativen Strompreisen, während du als Betreiber:in einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) bisher trotzdem eine garantierte Einspeisevergütung erhalten hast. Doch das ändert sich jetzt grundlegend mit der Novelle des EEG und EnWG, bekannt als "Solarspitzengesetz", die am 25. Februar 2025 in Kraft tritt.
Das neue Gesetz bringt einige Veränderungen mit sich: Während negativer Börsenstrompreise entfällt die Einspeisevergütung, und neue PV-Anlagen dürfen zunächst nur 60 % ihrer Leistung einspeisen, solange keine smarte Steuerung installiert ist. Aber keine Sorge – in diesem Artikel erfährst du, was genau sich ändert, wen es betrifft und wie du deine PV-Anlage optimal darauf vorbereiten kannst.
Du kannst uns vertrauen:
Überblick über die wesentlichen Änderungen
- Inkrafttreten am 25. Februar 2025: Die neuen Regelungen gelten für alle PV-Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden.
- Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Wenn die Börsenstrompreise ins Negative rutschen, gibt es keine Vergütung mehr für eingespeisten Strom.
- Einspeisebegrenzung auf 60 % ohne Steuerbox: Neue PV-Anlagen dürfen vorerst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen – es sei denn, sie sind mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet.
- Erleichterte Direktvermarktung: Kleinere PV-Anlagen unter 100 kWp können einfacher Strom direkt an der Börse verkaufen.
- Fokus auf Eigenverbrauch und smarte Steuerung: Wer seinen Solarstrom selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist, profitiert langfristig am meisten.
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Detaillierte Änderungen durch das Solarspitzengesetz
Photovoltaik deckt inzwischen fast 15 % des Strombedarfs in Deutschland und ist damit eine tragende Säule im Stromsystem. Doch mit dem rasanten Ausbau entstehen neue Herausforderungen: An sonnigen Tagen produziert Deutschland mehr Strom, als verbraucht wird – sogenannte temporäre Erzeugungsspitzen. Um Netzüberlastungen zu vermeiden und die Systemintegration der Solarenergie zu verbessern, tritt nun das Solarspitzengesetz (Gesetzestext) in Kraft.
Das Gesetz wurde von der Bundesregierung, insbesondere von SPD und Grünen, auf den Weg gebracht und ist Teil einer umfassenderen Reform des Energierechts. Ziel ist es, die Direktvermarktung von Solarstrom zu erleichtern, die Einspeisevergütung an Marktmechanismen anzupassen und Netzbetreiber in die Pflicht zu nehmen, eine stabilere Steuerung des Stromnetzes zu ermöglichen.
Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen
Bisher erhielten Solaranlagenbetreibende eine garantierte Vergütung – unabhängig von den Marktpreisen. Das ändert sich nun:
Keine Vergütung bei negativen Preisen: Sobald der Börsenstrompreis ins Negative fällt, entfällt die Einspeisevergütung für diesen Zeitraum.
Häufigkeit negativer Preise: Im Jahr 2024 gab es 457 Stunden mit negativen Strompreisen – das sind ca. 5,22 % des Jahres.
Anrechnung auf Förderzeit: Um finanzielle Verluste zu mindern, werden diese Stunden mit einem Faktor von 0,5 auf die 20-jährige EEG-Förderzeit angerechnet.
Was bedeutet das für dich?
- Deine PV-Anlage erhält in diesen Stunden keine Einspeisevergütung.
- Die unvergüteten Stunden werden am Ende deiner Förderlaufzeit nachgeholt.
- Es lohnt sich, den Eigenverbrauch zu maximieren oder den Strom in einen Speicher zu laden.
Tipp: Mit einem dynamischen Stromtarif kannst du deinen Batteriespeicher gezielt zu Zeiten niedriger Preise aus dem Netz beladen.
Einspeisebegrenzung auf 60 % ohne Steuerbox
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Einspeisemenge neuer PV-Anlagen. Netzbetreiber haben in den letzten Jahren verstärkt darauf gedrängt, dass PV-Anlagen steuerbarer werden müssen. „Wir brauchen wirksame Preissignale und Steuerungsmöglichkeiten im System“, so Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung des Netzbetreibers 50Hertz. Um Netzüberlastungen zu vermeiden, wird die Einspeiseleistung neuer PV-Anlagen automatisch begrenzt, bis eine smarte Steuerung installiert ist.
Begrenzung der Einspeisung: Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 ans Netz gehen, dürfen ohne Steuerbox nur 60 % ihrer Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen.
Automatische Aufhebung der Begrenzung: Sobald ein intelligentes Messsystem und Steuerbox installiert und getestet sind, entfällt diese Einschränkung.
Wie hoch sind die Einspeiseverluste?
- 1 % bei Ost-West-Ausrichtung
- Bis zu 9 % bei reiner Südausrichtung
Was bedeutet das für dich? Falls du eine neue Anlage planst, solltest du direkt ein Smart Meter installieren, um die volle Einspeisekapazität nutzen zu können. Aufgrund der höheren Betriebskosten von iMSys lohnt es sich, auf Anlagen bis 15 kWp oder ab 16,5 kWp zu setzen. Anlagen zwischen diesen Größen sind ökonomisch nicht sinnvoll.
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Flexiblere Nutzung von Batteriespeichern
Mit der neuen Gesetzgebung wird der Einsatz von Speichern noch flexibler.
Was ist neu?
- Nur Anlagen in der Direktvermarktung dürfen gespeicherten Strom ins Netz einspeisen.
- Maximal 500 kWh pro kWp der Anlage werden pro Jahr vergütet.
- Batteriespeicher dürfen mit günstigem Netzstrom geladen werden, wenn die Preise niedrig sind.
Was bedeutet das für dich?
- Dein Speicher kann aus dem Netz geladen werden, wenn der Strompreis niedrig ist.
- Falls du ins Netz einspeisen willst, musst du in die Direktvermarktung wechseln.
- Eine intelligente Speichersteuerung hilft, deine Eigenverbrauchsquote zu maximieren.
Erleichterte Direktvermarktung für kleinere Anlagen
Mit der neuen Gesetzgebung wird es für Betreiber:innen kleinerer PV-Anlagen (bis 100 kWp) deutlich einfacher, ihren Solarstrom direkt an der Börse zu verkaufen – und das ganz ohne verpflichtende Direktvermarktung. Die bisher komplexen Bürokratiehürden und finanziellen Einstiegshürden wurden reduziert, sodass die Direktvermarktung nun auch für kleinere Anlagen attraktiv wird.
Welche Vorteile bringt die neue Regelung?
- Mehr Unabhängigkeit: Du kannst selbst entscheiden, wann und wie du deinen Strom vermarktest.
- Flexible Nutzung von Batteriespeichern: Dein Speicher kann nicht nur Solarstrom, sondern auch günstigen Netzstrom speichern und diesen später gewinnbringend verkaufen.
- Kein Zwang zur Direktvermarktung: Es bleibt dir freigestellt, ob du in die Direktvermarktung wechseln möchtest oder weiterhin auf die klassische Einspeisevergütung setzt.
Eigenverbrauch und smarte Steuerung werden wichtiger
Mit den neuen Regelungen wird der Einsatz von Batteriespeichern attraktiver und es wird noch wichtiger, möglichst viel des eigenen Solarstroms selbst zu nutzen. Warum? Wer überschüssigen Solarstrom zwischenspeichert, kann ihn in wirtschaftlich sinnvollen Momenten nutzen und so Netzüberlastungen vermeiden. Die neuen Regelungen schaffen Anreize für bestehende und neue Speicher, um ihre Flexibilität besser ins Stromsystem zu integrieren.
- Eigenverbrauch spart Netzgebühren und reduziert deine Abhängigkeit von schwankenden Marktpreisen.
- Energiemanagement-Systeme helfen dir, Verbrauch und Einspeisung intelligent zu steuern. Finde einen passenden Energiemanager für deine Anlage mit unserem Energiemanager Test.
- Investitionen in Technologien wie Batteriespeicher und Smart Meter werden zunehmend lohnenswert.
Auswirkungen auf Bestandsanlagen
Keine Panik – Bestandsanlagen sind von den meisten Änderungen nicht direkt betroffen. Wenn deine Anlage also bereits läuft, bleibt für dich vieles beim Alten.Trotzdem solltest du überlegen, ob du von intelligenten Steuerungssystemen oder einem Batteriespeicher profitieren kannst, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Handlungsempfehlungen für Solaranlagenbetreiber:innen
Damit du das Beste aus dem Solarspitzengesetz 2025 herausholen kannst, hier einige praktische Tipps:
- Setze auf smarte Steuerung – installiere eine Steuerbox, um die volle Einspeisekapazität zu nutzen.
- Investiere in einen ausreichend großen Batteriespeicher, um überschüssigen Strom zu speichern und später zu nutzen.
- Nutze ein Energiemanagement-System, um deinen Verbrauch optimal zu steuern.
- Erwäge Direktvermarktung: So kannst du auch gespeicherten Strom vergütet ins Netz einspeisen.
- Setze auf dynamische Tarife: So kannst du deinen Speicher intelligent laden.
Wenn du proaktiv handelst und in die richtige Technik investierst, kannst du auch mit den neuen gesetzlichen Vorgaben weiterhin die Rentabilität deiner PV-Anlage sichern und einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten.
Zusammenfassung
- Mit den aktuellen Änderungen im Energierecht werden dringend notwendige Schritte für eine flexiblere und stabilere Integration von Solarenergie ins Stromsystem gemacht. Konkret bedeutet das:
- Solarspitzen werden geglättet, um eine politisch drohende PV-Ausbaubremse zu vermeiden.
- Die Direktvermarktung wird vereinfacht, ohne kleine Anlagen unter 100 kW zu überfordern.
- Die Rolle der Netzbetreiber wird gestärkt, sodass sie ihre Steuerungspflichten besser wahrnehmen können.
- Batteriespeicher werden gezielt gefördert, um Eigenverbrauch zu maximieren und Netzüberlastungen zu reduzieren.
Häufige Fragen zum Solarspitzengesetz
Nein, die meisten Regelungen gelten nur für Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden. Bestandsanlagen behalten ihre bisherigen Einspeisevergütungen und sind von den neuen Begrenzungen weitgehend nicht betroffen.
Ohne Batteriespeicher wird es schwieriger, deinen Eigenverbrauch zu maximieren. Falls du deinen Strom weiterhin ins Netz einspeist, kannst du von den neuen Regeln betroffen sein – insbesondere, wenn negative Strompreise auftreten. Ein Speicher hilft dir, flexibler zu bleiben und deinen Strom dann zu nutzen, wenn er für dich am wertvollsten ist.
Ja! Durch die neuen Vereinfachungen wird die Direktvermarktung auch für kleinere Anlagen unter 100 kWp wirtschaftlich interessanter. Wenn du deinen Strom nicht einfach nur einspeisen, sondern aktiv am Markt verkaufen willst, kann sich das lohnen – vor allem mit einem guten Energiemanagementsystem.
Nein, aber ohne Steuerbox kannst du nur 60 % deiner Nennleistung einspeisen. Wenn du deine volle Einspeisekapazität nutzen möchtest, brauchst du eine smarte Steuerung. Eine Steuerbox ermöglicht es dem Netzbetreiber, deine Einspeisung flexibel anzupassen, um Netzüberlastungen zu vermeiden.
Ja, aber du erhältst in diesen Stunden keine Einspeisevergütung. Wer Batteriespeicher nutzt oder den Strom flexibel verbraucht, kann dies umgehen. Eine smarte Steuerung hilft dir, die besten Zeitpunkte für die Einspeisung oder den Eigenverbrauch zu wählen.
Das Solarspitzengesetz tritt am 25. Februar 2025 in Kraft. Alle PV-Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb gehen, müssen sich an die neuen Vorschriften halten.